Beratung nach Pflege- und Krankenversicherungen
Im Rahmen der Begutachtung nach SGB XI, § 37 Abs. 3 – der Pflegeversicherung - beraten wir Sie auf Wunsch regelmäßig zu allen Fragen, die mit der Pflege und Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang stehen.
Bei Pflegegrad I, II, III werden diese Beratungseinsätze zweimal im Jahr durchgeführt; bei Pflegegrad IV, V sind sie einmal im Quartal erforderlich.
Die erforderlichen Formulare für die Pflegeversicherung halten wir vor und leiten sie an Ihre Pflegekasse weiter.
Wenn ein Pflegebedürftiger durch eine Pflegeperson zu Hause gepflegt wird und das Pflegegeld bezieht, ist er verpflichtet, eine Begutachtung durch einen zulässigen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.
Diese Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt die zuständige Pflegekasse.
Unsere qualifizierten Fachkräfte vereinbaren mit Ihnen einen Termin und beraten Sie kompetent und umfassend über Pflegehilfsmittel, Wohnraumausstattung u.v.m.
Mit Fachwissen und Erfahrung klären wir mit Ihnen Fragen zur Pflegeversicherung sowie zur Finanzierung der Pflege.
Wir zeigen Ihnen Lösungsvorschläge auf bei eventuellen Pflegeproblemen, bieten Unterstützung und Entlastung für die Pflegeperson, um Überforderungen entgegen zu wirken.
Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Bearbeitung von Anträgen auf Höherstufung, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung usw.