Betreuung bei Demenz - §45b SGB XI

Betreuung bei Demenz ist von großer Bedeutung, um einen häuslichen Umfeld zu schaffen, in dem Betroffene sicher und geborgen fühlen.

Wenn Sie einen Angehörigen mit Demenz versorgen, vielleicht sogar Rund-um-Uhr? und dabei Unterstützung benötigen, sind wir der richtige Ansprechpartner.

Wir bieten ein Konzept für einen wertschätzenden Umgang mit allen unseren Klienten und unterstützen Sie gern mit unserem Angebot an zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Diese Leistungen, wie zum Beispiel Spaziergänge, Gedächtnistraining, Kochen, Backen, Singen oder Gesellschaftsspiele, helfen dem Betroffenen und seiner Familie individuell und abgestimmt.

Die Kosten dieser zusätzlichen Betreuungsleistungen können gemäß § 45b SGB XI von der Pflegeversicherung übernommen werden, sofern sie durch den Medizinischen Dienst berücksichtigt wurden. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne!